![]() ![]() Dokumentierte Produktqualität durch Ü- und CE-KennzeichnungWenn in der Bauregelliste A, Teil 1 und Teil 2, für geregelte Bauprodukte der Übereinstimmungsnachweis "ÜZ" festgelegt ist, unterliegen diese einer regelmäßigen Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle und benötigen ein Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle. Das gleiche gilt für viele Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung. Auf nationaler Ebene beinhaltet die Fremdüberwachung, neben der Kontrolle der Eigenüberwachung, in der Regel die Entnahme und Prüfung von Produktmustern. Diese Leistungen werden von unserem Institut kostengünstig angeboten, lassen Sie sich durch ein Angebot überzeugen. |